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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

Wichtige Hilfe für Ärze bei Cannabinoid-Verordnungen

Wichtige Zusammenarbeit, um Vertragsärztinnen und -ärzten bei der Verordnung von Cannabinoid-Arzneimitteln zu unterstützen: der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe, die Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben eine gemeinsame Information dazu erarbeitet.

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Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe, die Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben gemeinsam Informationen entwickelt, wie Vertragsärztinnen und -ärzte ihre Verordnungen von Cannabinoid-Arzneimitteln im Vorfeld sorgfältig und gemäß den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen planen können. Ziel ist es, Es sollen ihnen praxisnahe Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen sind unterdem Link https://www.kvwl.de/themen-a-z/cannabis-verordnung (externer Link) abrufbar.

Cannabinoid-Arzneimittel können unter bestimmten Voraussetzungen nach Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden. Es gibt bestimmte Facharztgruppen und/ oder Zusatzweiterbildungen, bei denen auch eine genehmigungsfreie Verordnung möglich ist. Über die Seite wird hierüber informiert und auch die Fallstricke benannt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite der SEG 6 auf unserer Webseite:
https://www.md-wl.de/mdk/expertengruppen-seg/seg-6-arzneimittelversorgung
 

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