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Aufklärung von Behandlungsfehlervorwürfen ist im Interesse aller

727 Behandlungsfehlervorwürfen ging der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe im Jahr 2024 nach. 104 Mal wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. In 77 Fällen trat für die Patienten auch tatsächlich ein Schaden ein.

Grafik zur Behandlungsfehlerstatistik

Zusätzlich zu den 727 ausführlichen Gutachten, in denen komplexe Fragestellungen beurteilt wurden, wurden in 290 Fällen erklärende Stellungnahmen für die Versicherten verfasst.

Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler sind oft Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen notwendig. Zudem entstehen Kosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit. „Die Aufklärung von Behandlungsfehlervorwürfen ist im Interesse aller“, sagt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Denn so wird das Vertrauen in das Gesundheitssystem gestärkt, die Fehlerprävention befördert und am Ende die Patientensicherheit erhöht.“

Behandlungsfehler kommen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reicht von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin. Mit einem Drittel aller Vorwürfe wurden Chirurgen und Orthopäden am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert. 247 Vorwürfe prüften die Expertinnen und Experten des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe im vergangenen Jahr in diesem Bereich.

Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 17,6 Prozent (128 Fälle) richteten sich gegen eine zahnärztliche, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Behandlung, 13,2 Prozent (96) gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe und 8,3 Prozent (60) gegen eine internistische Behandlung.

Eine nicht fachgerechte pflegerische Versorgung im Pflegeheim oder im Krankenhaus wurde in 7,4 Prozent (54) der Fälle vorgeworfen.

Im Rahmen ambulanter Behandlungen wurde seltener ein Behandlungsfehler vermutet (33,8 Prozent) als im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (66,2 Prozent).

In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen ist ein Behandlungsfehler ein sehr seltenes Ereignis.

 

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