Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.md-wl.de
Erklärung zur Barrierefreiheit
www.md-wl.de
Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportal Westfalen Lippe verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite https://www.md-wl.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde erstmals am 21.09.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.06.2022.
Allgemeine Hinweise
Der MD Westfalen-Lippe, seinen Internetauftritt unter www.md-wl.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV NRW barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter der Domain www.md-wl.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.md-wl.de ist in Teilen mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der MD Westfalen-Lippe hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:
Prüfschritt | Ergebnis |
9.1.1.1 Alternativtexte für Bedienelemente | Teilweise erfüllt |
9.1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte | Teilweise erfüllt |
9.1.1.1 Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Listen | Teilweise erfüllt |
9.1.3.1 Beschriftung in Formularen programmatisch ermittelbar | Teilweise erfüllt |
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck | Nicht erfüllt |
9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken | Nicht erfüllt |
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet | Teilweise erfüllt |
9.3.3.1 Fehlererkennung | Nicht erfüllt |
9.4.1.1 Korrekte Syntax | Teilweise erfüllt |
9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar | Teilweise erfüllt |
Nicht barrierefreie PDF
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Dieser hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht durchgängig barrierefrei sind.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)mdk-wl.de
Oder rufen Sie uns an unter: 0049-251-53540
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.