Wir nehmen Ihr Anliegen ernst
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat mit Günter Garbrecht einen eigenen, unabhängigen Ombudsmann bestellt. Er ist Ansprechpartner sowohl für die gesetzlich versicherten Personen in Westfalen-Lippe sowie für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes.
Der Ombudsmann beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe arbeitet vollkommen unabhängig mit eigener Geschäftsstelle.
Günter Garbrecht ist Ansprechpartner sowohl für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch für versicherte Personen bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes. Vertraulichkeit wird dabei garantiert.
Günter Garbrecht berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form einmal jährlich und bei gegebenem Anlass.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen! Die Geschäftsstelle ist vom 20.11.2025 - 05.12.2025 telefonisch nicht zu erreichen!
So nehmen Sie Kontakt mit der Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe auf:
Wir empfehlen Ihnen für eine zügige Kontaktaufnahme die vollständigen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum der Versicherten, E-Mail, Telefonnummer). Ansonsten werden diese Daten separat abgefragt. Dies nimmt in der Regel 2-3 Werktage mehr Zeit in Anspruch.
Bitte beachten Sie: Ab Donnerstag, 20.11.2025 bis voraussichtlich Freitag, 05.12.2025 bleibt die Geschäftsstelle der Ombudsperson krankheitsbedingt geschlossen, die Hotline fällt in dieser Zeit aus und die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle ist nicht erreichbar. Ab dem 08.12.2025 sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie mit einem Ihnen vorliegenden Gutachten inhaltlich nicht zufrieden sein sollten, wäre es - falls noch nicht geschehen - als Erstes wichtig, der für den/die Versicherte/n zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse einen Widerspruch einzureichen. Das kann schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Die Kontaktdaten hierfür finden Sie bestimmt in dem Ihnen vorliegenden Leistungsbescheid der Kasse.
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