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Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern

Qualitätsanforderungen des G-BA

Der Medizinische Dienst führt im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern durch. Ziel dieser Prüfungen ist es, die Einhaltung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Qualitätsanforderungen zu überprüfen und eine hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen. Grundlage hierfür ist die MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) nach § 137 Abs. 3 SGB V.

Gründe für die Beauftragung einer Qualitätsprüfung

Eine Qualitätsprüfung kann insbesondere aus folgenden Gründen veranlasst werden:

  • Konkrete und belastbare Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen oder Dokumentationspflichten. Dies können implausible Angaben in Qualitätsberichten sein, sich aus Auffälligkeiten bei der Abrechnungsprüfung oder durch Angaben von Versicherten ergeben.
  • Stichprobenprüfungen, die regelmäßig zur Überprüfung von Struktur- und Qualitätsvorgaben durchgeführt werden. Per Zufallsstichprobe werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) jährlich die zu überprüfenden Krankenhäuser ermittelt. 
  • Gesetzlich vorgesehene Regelprüfungen in bestimmten Qualitätsbereichen.

Auftraggeber der Qualitätsprüfungen sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen sowie die auf Bundes- und Landesebene eingerichteten Qualitätssicherungsgremien.

Qualitätssicherungs-Richtlinien und Regelungsbereiche

Der Medizinische Dienst überprüft die Einhaltung verschiedener Qualitätsvorgaben des G-BA. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Abschnitte im besonderen Teil:

Abschnitt 2

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene – QFR-RL 
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma – QBAA-RL 
  • Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen – MHI-RL 
  • Richtlinie zur Kinderherzchirurgie – KiHe-RL 
  • Richtlinie zur Kinderonkologie – KiOn-RL 
  • Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur – QSFFx-RL 
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem – QS-RL Liposuktion 
  • Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem – QS-RL BLVR 
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie zur interstitiellen LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil 
  • Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung 

Abschnitt 3

  • Einhaltung der Regelungen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Abschnitt 4

  • Einhaltung der Qualitätsanforderungen bei Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP)

Abschnitt 5

  • Einhaltung der Personalanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)

Die Verweise zur jeweils aktuellen MD-QP-Richtlinie sowie den aktuellen Begutachtungsleitfaden zu den Begutachtungen des Medizinisches Dienstes gemäß der MD-QP-RL finden Sie hier im Downloadbereich rechts auf dieser Seite.