Qualitätsanforderungen des G-BA
Der Medizinische Dienst führt im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern durch. Ziel dieser Prüfungen ist es, die Einhaltung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Qualitätsanforderungen zu überprüfen und eine hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen. Grundlage hierfür ist die MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie (MD-QP-RL) nach § 137 Abs. 3 SGB V.
Gründe für die Beauftragung einer Qualitätsprüfung
Eine Qualitätsprüfung kann insbesondere aus folgenden Gründen veranlasst werden:
- Konkrete und belastbare Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen oder Dokumentationspflichten. Dies können implausible Angaben in Qualitätsberichten sein, sich aus Auffälligkeiten bei der Abrechnungsprüfung oder durch Angaben von Versicherten ergeben.
- Stichprobenprüfungen, die regelmäßig zur Überprüfung von Struktur- und Qualitätsvorgaben durchgeführt werden. Per Zufallsstichprobe werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) jährlich die zu überprüfenden Krankenhäuser ermittelt.
- Gesetzlich vorgesehene Regelprüfungen in bestimmten Qualitätsbereichen.
Auftraggeber der Qualitätsprüfungen sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen sowie die auf Bundes- und Landesebene eingerichteten Qualitätssicherungsgremien.
Qualitätssicherungs-Richtlinien und Regelungsbereiche
Der Medizinische Dienst überprüft die Einhaltung verschiedener Qualitätsvorgaben des G-BA. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Abschnitte im besonderen Teil:
Abschnitt 2
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene – QFR-RL
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma – QBAA-RL
- Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen – MHI-RL
- Richtlinie zur Kinderherzchirurgie – KiHe-RL
- Richtlinie zur Kinderonkologie – KiOn-RL
- Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur – QSFFx-RL
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem – QS-RL Liposuktion
- Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem – QS-RL BLVR
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zur interstitiellen LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil
- Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Abschnitt 3
- Einhaltung der Regelungen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
Abschnitt 4
- Einhaltung der Qualitätsanforderungen bei Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP)
Abschnitt 5
- Einhaltung der Personalanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)
Die Verweise zur jeweils aktuellen MD-QP-Richtlinie sowie den aktuellen Begutachtungsleitfaden zu den Begutachtungen des Medizinisches Dienstes gemäß der MD-QP-RL finden Sie hier im Downloadbereich rechts auf dieser Seite.