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Pflege

Qualitätsprüfung

Neben der Pflegebegutachtung bilden die Qualitätsprüfungen in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege gemäß den §§ 114 ff. SGB XI eine weitere wichtige Hauptaufgabengebiet des Geschäftsbereichs Pflege im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe. Im Hinblick auf das Wohl der Pflegebedürftigen ist es das Ziel der Prüfungen, die Qualität in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. Daher haben sämtliche Prüfungen einen beratenden Ansatz. 

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