Zum Inhalt springen

Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen

Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende Richtlinie (LOPS-Richtlinie). Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen. Die Richtlinie regelt zugleich die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste.

LOPS-Richtlinie 2026 Version 3 (LOPS-RL 4) veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung. Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

Was ist neu?

Ab sofort müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Die betreffenden Passagen wurden aus dem Richtlinientext und aus der Übersicht der erforderlichen Unterlagen für Leistungsgruppenprüfungen (Anlage 4 der LOPS-Richtlinie) entfernt. Zudem wurden die betreffenden Passagen aus den Anlagen 12 und 13 der Richtlinie entfernt, die die Ergebnisdatenbank beim Medizinischen Dienst Bund betreffen. Mit diesen Änderungen erfolgte eine kurzfristige Anpassung der Richtlinie an die Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Gesetz wurde am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.

Digitale Abfrage von Prüfergebnissen

Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt.

Prüfzeitraum für turnusgemäße Aufträge 2026 in Westfalen-Lippe 

Grundlagen für die Begutachtung sind vom Krankenhaus zu übermittelnde Strukturdaten, Dienstpläne und Nachweise, die sich auf einen Prüfzeitraum beziehen. 
Zur Vorbereitung auf die OPS-Strukturprüfungen 2026 bitte folgende Information beachten:
In Westfalen-Lippe wird für die turnusgemäßen Aufträge 2026 der Prüfzeitraum Februar-März-April 2026 zugrunde gelegt. 

Antragsstellung

Den Antrag für eine OPS-Strukturprüfung stellt das Krankenhaus. Krankenhäuser können ihre Anträge wie gewohnt über unsere Plattform stellen. Gehen Sie dafür zu "Hinweise zur Antragsstellung" und öffnen Sie dort den Absatz "Antragsstellung".

Hinweise zur Antragsstellung