Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende Richtlinie (LOPS-Richtlinie). Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen. Die Richtlinie regelt zugleich die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30. Dezember 2025 die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ genehmigt. Die Richtlinie tritt am 10. Januar in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.
Die Richtlinie wurde an die OPS-Version 2026 angepasst und um den Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“ ergänzt. Die Datenstruktur dieser Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze und das Zugriffsberechtigungskonzept sind in den Anlagen 12 bis 14 der Richtlinie enthalten.
OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt. Die LOPS-Richtlinie enthält eine Übergangsbestimmung, welche besagt, dass der jeweilige Medizinische Dienst den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen Prüfungen des Jahres 2026 bis spätestens eine Woche nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie festlegt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (§ 27 Absatz 4).
Die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier im Downloadbereich rechts auf dieser Seite.
Prüfzeitraum für turnusgemäße Aufträge 2026 in Westfalen-Lippe
Grundlagen für die Begutachtung sind vom Krankenhaus zu übermittelnde Strukturdaten, Dienstpläne und Nachweise, die sich auf einen Prüfzeitraum beziehen.
Zur Vorbereitung auf die OPS-Strukturprüfungen 2026 bitte folgende Information beachten:
In Westfalen-Lippe wird für die turnusgemäßen Aufträge 2026 der Prüfzeitraum Februar-März-April 2026 zugrunde gelegt.
Auftraggeber
Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Krankenhäuser können ihre Aufträge wie gewohnt über unsere Plattform erteilen. Gehen Sie dafür zu "Hinweise zur Auftragserteilung" und öffnen Sie dort den Absatz "Auftragserteilung".
Ergänzender Hinweis
In der LOPS-RL sind die „b-Anlagen“ der bisherigen StrOPS-Richtlinie entfallen. Es existieren also weder ein Auftragsformular noch Unterlagenlagenlisten und Selbstauskunftsbögen (jetzt Strukturdaten) für solche OPS-Kodes, die im Laufe des Jahres erstmalig abrechnungsrelevant werden könnten. Entsprechende Unterlagen und Informationen werden nach Bekanntwerden der erstmaligen Abrechnungsrelevanz eines OPS-Kodes (erstellt und) veröffentlicht.
Hinweise zur Auftragserteilung
Die Beauftragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V) erfolgt beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe webbasiert. Für die elektronische Auftragserteilung sind grundsätzlich zwei Schritte vorgesehen.
- Registrierung
- Auftragserteilung
1. Registrierung
Zur Beauftragung einer Prüfung stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung, auf der Sie sicher, bequem und gebührenfrei Ihre Aufträge stellen und nachverfolgen können.
Voraussetzung ist, dass sich ein Krankenhaus (je IK-Nummer) vor der erstmaligen Beauftragung einer Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe registrieren lässt. Hier ist der Link zum Antragsformular für die Registrierung. Wenn Ihr Antrag auf Registrierung bei uns vorliegt, erhalten Sie postalisch einen Passwortbrief, der neben der Angabe des entsprechenden Links auch Ihre Zugangsdaten zu der Plattform enthält.
Senden Sie das Formular an:
E-Mail: strops(at)md-wl.de
oder
per Post an:
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Strukturprüfung -
Postfach 5320
48029 Münster
2. Auftragserteilung
Es gibt insgesamt 54 Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), für die eine Strukturprüfung beauftragt werden können. Wenn Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung für einen oder mehrere OPS-Kodes veranlassen möchte, müssen Sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen.
Für jeden Auftrag ist die korrekte Auftragsart auszuwählen. Folgende Auftragsarten stehen zur Auswahl:
- Auftrag zur turnusgemäßen Prüfung,
- Auftrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen,
- Auftrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung,
- Auftrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes
Die Aufträge werden in Westfalen-Lippe webbasiert gestellt.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
2. Auftragserteilung
Es gibt insgesamt 37 Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), für die eine Strukturprüfung beauftragt werden können. Wenn Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung für einen oder mehrere OPS-Kodes veranlassen möchte, müssen Sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen.
Für jeden Auftrag ist die korrekte Auftragsart auszuwählen. Folgende Auftragsarten stehen zur Auswahl:
- Auftrag zur turnusgemäßen Prüfung,
- Auftrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen,
- Auftrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung,
- Auftrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes
Die Aufträge werden in Westfalen-Lippe webbasiert gestellt.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
- Die Beauftragung erfolgt je Standort des Krankenhauses, ggf. je Station/Einheit
- Bei Aufträgen zur turnusgemäßen Prüfung sind möglichst alle zur Prüfung beauftragten OPS-Kodes je Standort gemeinsam anzugeben (Sammelauftrag). Bei den anderen Auftragsarten ist pro OPS ein gesonderter Auftrag zu stellen (Einzelauftrag).
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten anzugeben. Cave: Je Station/Einheit kann nur ein Auftrag erteilt werden (Einzelantrag).
Ab sofort besteht die Möglichkeit über unser webbasiertes Auftragsformular die Anzeige nach § 275a Abs. 7 Satz 2 SGB V zu übermitteln.
Hierzu wählen Sie die Auftragsart „Anzeige nach § 275a Abs. 7 Satz 2 SGB V“. Bitte beachten Sie entsprechende Pflichtfelder, wie z. B. die Angabe der Station bei stationsbezogenen OPS.
Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Anzeige.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf