Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen
Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende Richtlinie (LOPS-Richtlinie). Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen. Die Richtlinie regelt zugleich die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste.
LOPS-Richtlinie 2026 Version 3 (LOPS-RL 4) veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat eine aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 1. August 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung. Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Was ist neu?
Ab sofort müssen die Medizinischen Dienste bei Leistungsgruppen nicht mehr prüfen, ob das Krankenhaus die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhält. Die betreffenden Passagen wurden aus dem Richtlinientext und aus der Übersicht der erforderlichen Unterlagen für Leistungsgruppenprüfungen (Anlage 4 der LOPS-Richtlinie) entfernt. Zudem wurden die betreffenden Passagen aus den Anlagen 12 und 13 der Richtlinie entfernt, die die Ergebnisdatenbank beim Medizinischen Dienst Bund betreffen. Mit diesen Änderungen erfolgte eine kurzfristige Anpassung der Richtlinie an die Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses Gesetz wurde am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 29. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet.
Digitale Abfrage von Prüfergebnissen
Mit dem KHVVG wurde der Medizinische Dienst Bund beauftragt, eine Datenbank bereitzustellen, in die die Medizinischen Dienste unter anderem die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen übermitteln. Diese Ergebnisdatenbank hat der Medizinische Dienst Bund fristgerecht zum 12. Dezember 2025 in Betrieb genommen. Die Datenbank stellt technische Schnittstellen zur Anlieferung und zum Abruf von Daten bereit. Über die Schnittstellen können die zugriffsberechtigten Institutionen digital und an zentraler Stelle abfragen, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine komplexe Behandlung (OPS-Kode) erfüllt.
Prüfzeitraum für turnusgemäße Aufträge 2026 in Westfalen-Lippe
Grundlagen für die Begutachtung sind vom Krankenhaus zu übermittelnde Strukturdaten, Dienstpläne und Nachweise, die sich auf einen Prüfzeitraum beziehen.
Zur Vorbereitung auf die OPS-Strukturprüfungen 2026 bitte folgende Information beachten:
In Westfalen-Lippe wird für die turnusgemäßen Aufträge 2026 der Prüfzeitraum Februar-März-April 2026 zugrunde gelegt.
Antragsstellung
Den Antrag für eine OPS-Strukturprüfung stellt das Krankenhaus. Krankenhäuser können ihre Anträge wie gewohnt über unsere Plattform stellen. Gehen Sie dafür zu "Hinweise zur Antragsstellung" und öffnen Sie dort den Absatz "Antragsstellung".
Hinweise zur Antragsstellung
Die Beantragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V) erfolgt beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe webbasiert. Für die elektronische Antragsstellung sind grundsätzlich zwei Schritte vorgesehen.
- Registrierung
- Antragsstellung
1. Registrierung
Zur Beantragung einer Prüfung stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung, auf der Sie sicher, bequem und gebührenfrei Ihre Anträge stellen und nachverfolgen können.
Voraussetzung ist, dass sich ein Krankenhaus (je IK-Nummer) vor der erstmaligen Beantragung einer Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe registrieren lässt. Hier ist der Link zum Antragsformular für die Registrierung. Wenn Ihr Antrag auf Registrierung bei uns vorliegt, erhalten Sie postalisch einen Passwortbrief, der neben der Angabe des entsprechenden Links auch Ihre Zugangsdaten zu der Plattform enthält.
Senden Sie das Formular an:
E-Mail: strops(at)md-wl.de
oder
per Post an:
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Strukturprüfung -
Postfach 5320
48029 Münster
2. Antragsstellung
Es gibt insgesamt 54 Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), für die eine Strukturprüfung beantragt werden kann. Wenn Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung für einen oder mehrere OPS-Kodes veranlassen möchte, müssen Sie beim Medizinischen Dienst einen entsprechenden Antrag stellen.
Für jeden Antrag ist die korrekte Antragsart auszuwählen. Folgende Antragsarten stehen zur Auswahl:
- Antrag zur turnusgemäßen Prüfung,
- Antrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen,
- Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung,
- Anzeige und Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung
Die Anträge werden in Westfalen-Lippe webbasiert gestellt.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses, ggf. je Station/Einheit
- Bei Anträgen zur turnusgemäßen Prüfung sind möglichst alle zur Prüfung beantragten OPS-Kodes je Standort gemeinsam anzugeben (Sammelantrag). Bei den anderen Antragsarten ist pro OPS ein gesonderter Antrag zu stellen (Einzelantrag).
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten anzugeben. Cave: Je Station/Einheit kann nur ein Antrag erteilt werden (Einzelantrag).