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Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen

Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen

Krankenhäuser können seit 2021 eine OPS-Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die zu prüfenden Strukturmerkmale sind in Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) nach § 301 Absatz 2 SGB V festgelegt, der jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben wird.
Grundlage der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassende Richtlinie (LOPS-Richtlinie). Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen. Die Richtlinie regelt zugleich die Leistungsgruppenprüfungen der Medizinischen Dienste.

LOPS-Richtlinie 2026 Version 2 (LOPS-RL 3) veröffentlicht

Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie tritt am 19. Mai 2026 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen als PDF zum Download zur Verfügung.  
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen. Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.

Was ist neu?

In der neuen LOPS-Richtlinie werden Vorgaben aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) umgesetzt. Das KHAG ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Mit dem KHAG wurden unter anderem Qualitätskriterien in Leistungsgruppen angepasst, die Anzahl der Leistungsgruppen um vier reduziert und weitere Bedingungen zur Erfüllung der für eine Leistungsgruppe als Mindestvoraussetzungen genannten Qualitätskriterien geändert. Gesetzliche Anpassungen gab es auch in Bezug auf die Voraussetzungen zur Anzeige- und Abrechnungsmöglichkeit bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes sowie erstmaliger Leistungserbringung.  
Neben den aus dem KHAG resultierenden Änderungen, hat der Medizinische Dienst Bund fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie und die Erweiterung seiner Ergebnisdatenbank berücksichtigt.
Die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier im Downloadbereich rechts auf dieser Seite.

Prüfzeitraum für turnusgemäße Aufträge 2026 in Westfalen-Lippe 

Grundlagen für die Begutachtung sind vom Krankenhaus zu übermittelnde Strukturdaten, Dienstpläne und Nachweise, die sich auf einen Prüfzeitraum beziehen. 
Zur Vorbereitung auf die OPS-Strukturprüfungen 2026 bitte folgende Information beachten:
In Westfalen-Lippe wird für die turnusgemäßen Aufträge 2026 der Prüfzeitraum Februar-März-April 2026 zugrunde gelegt. 

Antragsstellung

Den Antrag für eine OPS-Strukturprüfung stellt das Krankenhaus. Krankenhäuser können ihre Anträge wie gewohnt über unsere Plattform stellen. Gehen Sie dafür zu "Hinweise zur Antragsstellung" und öffnen Sie dort den Absatz "Antragsstellung".

Hinweise zur Antragsstellung