Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen
Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V) durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V), regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.
LOPS-Richtlinie veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB V (LOPS-RL)“ veröffentlicht. Die LOPS-Richtlinie wurde am 9. April 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 13. Mai 2025 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.
Die LOPS-Richtlinie tritt am 24. Mai 2025 in Kraft. Sie steht hier mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung und löst die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ab.
Die LOPS-Richtlinie ist die Grundlage für die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG – in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) vorgesehenen Prüfungen der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen sowie für die seit 2021 etablierten Prüfungen von OPS-Strukturmerkmalen.
Sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die Leistungsgruppenprüfungen werden von dem für einen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt.
Auftraggeber
Den Auftrag für eine OPS-Strukturprüfung erteilt das Krankenhaus. Krankenhäuser können ihre Aufträge wie gewohnt über unsere Plattform erteilen. Gehen Sie dafür zu "Hinweise zur Auftragserteilung" und öffnen Sie dort den Absatz "Auftragserteilung".
Ergänzender Hinweis
In der LOPS-RL sind die „b-Anlagen“ der bisherigen StrOPS-Richtlinie entfallen. Es existieren also weder ein Auftragsformular noch Unterlagenlagenlisten und Selbstauskunftsbögen (jetzt Strukturdaten) für solche OPS-Kodes, die im Laufe des Jahres erstmalig abrechnungsrelevant werden könnten. Entsprechende Unterlagen und Informationen werden nach Bekanntwerden der erstmaligen Abrechnungsrelevanz eines OPS-Kodes (erstellt und) veröffentlicht.
Hinweise zur Auftragserteilung
Die Beauftragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V) erfolgt beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe webbasiert. Für die elektronische Auftragserteilung sind grundsätzlich zwei Schritte vorgesehen.
- Registrierung
- Auftragserteilung
1. Registrierung
Zur Beauftragung einer Prüfung stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung, auf der Sie sicher, bequem und gebührenfrei Ihre Aufträge stellen und nachverfolgen können.
Voraussetzung ist, dass sich ein Krankenhaus (je IK-Nummer) vor der erstmaligen Beauftragung einer Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe registrieren lässt. Hier ist der Link zum Antragsformular für die Registrierung. Wenn Ihr Antrag auf Registrierung bei uns vorliegt, erhalten Sie postalisch einen Passwortbrief, der neben der Angabe des entsprechenden Links auch Ihre Zugangsdaten zu der Plattform enthält.
Senden Sie das Formular an:
E-Mail: strops(at)md-wl.de
oder
per Post an:
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Strukturprüfung -
Postfach 5320
48029 Münster
2. Auftragserteilung
Es gibt insgesamt 54 Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), für die eine Strukturprüfung beauftragt werden können. Wenn Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung für einen oder mehrere OPS-Kodes veranlassen möchte, müssen Sie den Medizinischen Dienst damit beauftragen.
Für jeden Auftrag ist die korrekte Auftragsart auszuwählen. Folgende Auftragsarten stehen zur Auswahl:
- Auftrag zur turnusgemäßen Prüfung,
- Auftrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen,
- Auftrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung,
- Auftrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes
Die Aufträge werden in Westfalen-Lippe webbasiert gestellt.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
- Die Beauftragung erfolgt je Standort des Krankenhauses, ggf. je Station/Einheit
- Bei Aufträgen zur turnusgemäßen Prüfung sind möglichst alle zur Prüfung beauftragten OPS-Kodes je Standort gemeinsam anzugeben (Sammelauftrag). Bei den anderen Auftragsarten ist pro OPS ein gesonderter Auftrag zu stellen (Einzelauftrag).
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten anzugeben. Cave: Je Station/Einheit kann nur ein Auftrag erteilt werden (Einzelantrag).
Ab sofort besteht die Möglichkeit über unser webbasiertes Auftragsformular die Anzeige nach § 275a Abs. 7 Satz 2 SGB V zu übermitteln.
Hierzu wählen Sie die Auftragsart „Anzeige nach § 275a Abs. 7 Satz 2 SGB V“. Bitte beachten Sie entsprechende Pflichtfelder, wie z. B. die Angabe der Station bei stationsbezogenen OPS.
Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Anzeige.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf