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Begutachtung von OPS-Strukturmerkmalen

Antrag auf Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen gemäß § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V

Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“, regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.

Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt nun vor

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21.04.2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2024 genehmigt.

Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2023 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung (Link zum Download der Richtlinie).

Die Unterlagen für die Antragstellung sind im Downlodbereich hier auf der rechten Seite zu finden.

Erstmals abrechnungsrelevante OPS-Kodes

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfungvon OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird. 

Hinweise zur Antragsstellung