Die Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen ist für Patienten wie für Ärzte gleichermaßen von Interesse, denn der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist schwerwiegend und belastet das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. „Es ist deshalb wichtig, diese Vorwürfe unabhängig zu untersuchen“, sagt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Denn so wird das Vertrauen in das Gesundheitssystem gestärkt, weil der Patient sieht, dass es eine neutrale Begutachtung seines Verdachts gibt.“
Die überwiegende Mehrzahl von Behandlungsfehlervorwürfen betrifft mit 68 Prozent stationäre Behandlungen. Nur ein knappes Drittel entfällt auf ambulante Behandlungen.
Jeder dritte Behandlungsfehlervorwurf trifft Chirurgen und Orthopäden. Die anderen Fachgebiete werden diesem Vorwurf deutlich seltener ausgesetzt: 17 Prozent der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Behandlung, 11 Prozent gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe und 9 Prozent gegen eine internistische Behandlung. Eine nicht fachgerechte pflegerische Versorgung im Pflegeheim oder im Krankenhaus wurde in 8 Prozent der Fälle vorgeworfen.
In 17 Prozent der begutachteten Fälle erwies sich der von den Patienten vorgetragene Behandlungsfehlervorwurf als berechtigt. Wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, so war in 74 Prozent der Fälle als Folge des Behandlungsfehlers auch ein Gesundheitsschaden eingetreten.
Dennoch: In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden, sowie der um ein Vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen, ist ein Behandlungsfehler ein sehr seltenes Ereignis.