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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe | Westfalen-Lippe |

Medizinischer Dienst warnt vor falschen Gutachtern

Aus gegebenem Anlass warnt der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe vor Betrügern, die sich als Gutachter ausgeben und gezielt nach den Vermögensverhältnissen der Versicherten fragen. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass seine Gutachterinnen und Gutachter solche Fragen überhaupt nicht stellen. Außerdem melden sich Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes nur, nachdem Versicherte einen Antrag auf eine Pflegebegutachtung gestellt haben. Der Besuch oder der Anruf durch den Medizinischen Dienst wird vorab per Brief mitgeteilt.

 

Ausrufezeichen

Unsere Anmeldung des Hausbesuchs erfolgt in der Regel per Brief und nur zur Terminbestätigung melden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz vor dem schriftlich angekündigten Termin vorab bei Versicherten, um zu fragen, ob es beim vereinbarten Termin bleibt.

In wenigen Ausnahmefällen kann es zu einer telefonischen Terminvereinbarung kommen. In diesen Fällen können Sie sich aber während unserer Bürozeiten unter der Rufnummer 0251/6930-8000 rückversichern, dass es sich hierbei wirklich um den Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe handelt. 

Leider kommt es immer wieder vor, dass Betrüger den guten Namen des Medizinischen Dienstes missbrauchen. Deshalb hier auch noch einmal der Hinweis, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe bei einem Hausbesuch mit einem eigenen Dienstausweis ausweisen. Die oder der Versicherte kann diesen Ausweis mit der dort abgedruckten Ausweisnummer durch den Anruf beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe zudem überprüfen lassen: 0251/5354-0. 

Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe rät: Zögern Sie nicht, uns oder Ihre Krankenkasse zu kontaktieren, wenn Sie einen verdächtigen Anruf oder Besuch erhalten. Sollte kein Auftrag für eine Begutachtung bestehen, bittet der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe Betroffene, die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

 

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