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Wegen Pflegereform: Medizinischer Dienst rechnet mit deutlichem Anstieg der Pflegebegutachtungen

Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe stellt sich auf einen starken Auftragsanstieg bei den Pflegebegutachtungen im Vorfeld der angekündigten Reform der Pflegeversicherung mit Anhebung der Pflegegradschwellen ein.

Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Rieger
Bild: Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe

„Wir rechnen mit einem deutlichen Vorzieh-Effekt, weil Versicherte noch in den Genuss der alten Pflegegradregeln kommen möchten“, sagt der Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Rieger anlässlich der Veröffentlichung des jährlichen Reports Pflegebegutachtung. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe bereitet sich für das zweite Halbjahr auf eine zehnprozentige Steigerung der Aufträge vor.

Das Bundesgesundheitsministerium plant u.a. die Voraussetzungen für einen Pflegegrad anzuheben und einen Schwerpunkt auf Prävention und Rehabilitation zu legen, um den Anstieg der Pflegebedürftigen zu verlangsamen. Der Medizinische Dienst führt im Auftrag der sozialen Pflegekassen die Pflegebegutachtungen durch. Die Entwicklung der Zahlen ist dabei eindeutig: Die Aufträge für Pflegebegutachtungen haben sich allein in Westfalen-Lippe in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Im letzten Jahr gingen 430.909 Aufträgen beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe ein. Nun erwartet man also für das zweite Halbjahr nochmal einen sprunghaften Anstieg um 10 Prozent. „Das ist eine Schätzung von uns, die auf dem erwarteten demographischen Anstieg und dem Vorzieheffekt der Reform basiert“, gibt Dr. Rieger zu. „Wie groß dieser Effekt wirklich wird, wissen wir natürlich nicht. Wir treffen aber bereits Vorsorge, um auch einen noch stärkeren Anstieg der Begutachtungen noch fristgerecht bewältigen zu können.“

Dafür setzt der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe verstärkt auf Digitalisierung der Terminvergabe und Besuchstourenplanung. Laut dem aktuellen Pflegereport halten sich Erst- und Höherstufungsbegutachtungen in etwa die Waage. Das sei ein Effekt der Pflegereform 2017 mit der Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Die angekündigten Änderungen in der Pflegeversicherung werden laut Dr. Rieger ebenso Höherstufungs- wie Erstbegutachtungen betreffen: „Das ist natürlich ein einmaliger Effekt, den wir deshalb auch ohne zusätzliches Personal stemmen werden. Es bleibt gleichwohl eine Herausforderung, auf die wir uns natürlich gewissenhaft vorbereiten.“

Den aktuellen Report Pflegebegutachtung kann man auf unserer Publikationsseite herunterladen (hier klicken).

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