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Hilfsmittelbegutachtung

Begutachtung auf neuestem wissenschaftlich-technischen Niveau

Im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe wurde in den letzten Jahren konsequent die sozialmedizinische, orthopädie-, reha- wie auch orthopädieschuh-technische Kompetenz für eine qualifizierte Begutachtung, die den wissenschaftlich-technischen Fortschritt berücksichtigt, aufgebaut.

Die wohnortnahe Organisationsstruktur des Medizinischen Dienstes in Westfalen-Lippe ermöglicht eine individuelle Begutachtung in den Beratungsstellen, aber auch im häuslichen Umfeld.

Die Begutachtung einer Hilfsmittelversorgung erfordert, neben profunden sozialmedizinischen Kenntnissen und langjähriger ärztlicher Erfahrung, ein breites technisches Wissen und Verständnis. Unsere Schwerpunktgutachterinnen und -gutachter Hilfsmittel und unsere Kinderärztinnen und -ärzte begutachten ggf. im Team zusammen mit einer Orthopädietechnikerin/Orthopädietechniker oder Orthopädieschuhtechnikermeisterin/-meister in 24 Begutachtungs- und Beratungsstellen (BBS). 

Darüber hinaus erfolgt in unseren Hilfsmittelzentren Bielefeld, Dortmund und Münster problemorientiert eine direkte Beratung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters der Krankenkassen zu bestimmten Einzelfällen, zum Beispiel bei Widersprüchen und im Sozialgerichtsverfahren oder bei komplizierten Versorgungen. Die Hilfsmittelzentren arbeiten in enger Abstimmung mit dem Fachreferat Hilfsmittel in Münster zusammen.

Wesentlich für den Erfolg, insbesondere bei handwerklich hergestellten oder komplexen Hilfsmitteln, ist die Nachhaltigkeit der Versorgung. Diese und eine hohe Zufriedenheit der Patientin/des Patienten sind Parameter für die Wirtschaftlichkeit. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem GKV-WSG die "Evaluation der durchgeführten Hilfsmittelversorgungen" initiiert (§ 275 Abs. 3, Satz 3). Bereits seit 2005 bietet der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe im Bereich der Orthopädie- und Rehatechnik das Gutachten „Beratung und Qualitätssicherung“ an. Hier erfolgt eine Beratung der versicherten Person und orthopädie-technische Bewertung der durchgeführten Hilfsmittelversorgung. Die versicherte Person erhält bereits bei der Primärbegutachtung zum Beispiel mit einer Prothese, Orthese oder Sitzschale einen Informationsflyer und das Angebot, sich nach Abschluss der Versorgung innerhalb der Gewährleistungszeit zur Qualitätsbeurteilung vorzustellen. In dieser überprüft der Gutachter Aufbau, Passform und Funktion des Hilfsmittels. Er berät die versicherte Person bei Bedarf zu ergänzenden Therapien, zum Beispiel zur Gehschulung für den Prothesenträger, oder er informiert Eltern behinderter Kinder über ergänzende Leistungen.

Der Antrag der versicherten Person zur Evaluation der durchgeführten Hilfsmittelversorgung wird bei der Krankenkasse eingereicht und sollte nach Möglichkeit innerhalb der ersten 6 Monate nach Auslieferung des Hilfsmittels gestellt werden.

Zur Erleichterung der Fallvorbereitung durch die Krankenkassen und Leistungserbringer stellen der Medizinische Dienst Bund und der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe sogenannte Checklisten zur Sachermittlung zur Verfügung.
Der Medizinische Dienst Bund veröffentlicht Checklisten, die bundesweit notwendige Unterlagen für Begutachtungen durch die Medizinischen Dienste definieren.
Die "regionale" Checkliste Sachermittlung Hilfsmittel des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe greift anlassbezogen insbesondere auch Aspekte aus der 
Zusammenarbeit mit Krankenkassen in Westfalen-Lippe auf und nimmt daher stärkeren Bezug auf Anforderungen von Kassen und Leistungserbringern vor Ort. Die Checkliste finden Sie im Informationsakasten hier rechts außen auf der Seite.