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Aufgrund einer Vielzahl von Arbeitsunfähigkeitsfällen, die die Krankenkassen nach § 275 SGB V dem Medizinischen Dienst vorstellen müssen, wird einer ausführlichen sozialmedizinischen Begutachtung häufig eine symptombezogene Befragung mit Untersuchung vorangestellt, die in einem unserer Servicezentren Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden kann.

So finden Sie die richtige Servicestelle

Finden Sie die Ihrer Postleitzahl zugeordnete Servicestelle Arbeitsunfähigkeit  (hier klicken - interner Link zur Suchfunktion).