Zum Inhalt springen

Pflegebegutachtung

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Unsere Selbstständigkeit ist uns zurecht ein hohes Gut. Und es ist ein Wendepunkt, wenn man plötzlich Hilfe braucht, um den eigenen Alltag zu bewältigen. Das betrifft Versicherte genauso wie ihre Angehörigen. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Unterstützung in ihrem täglichen Leben erhalten.

Einführungstext Pflegebegutachtung

Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Ihr Kontakt für Termine und mehr

Im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe gibt es drei sogenannte Zentrale Pflegeorganisationen (ZPO). Bei allgemeinen Fragen zum Thema Pflegebegutachtung oder zu Ihrem Termin wenden Sie sich einfach direkt an Ihre wohnortnahe ZPO oder rufen Sie uns unter der Service-Nummer 0251 6930-8000 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr an.

Noch mehr Service zur Pflegebegutachtung

Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit haben, dann stehen unsere Pflegefachkräfte an unserem Expertinnen- und Expertentelefon unter der Rufnummer 0231 9069-212 für Sie zur Verfügung.

Dieses Service-Telefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 15.30 Uhr für Sie erreichbar.

Erste Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen finden Sie hier auf dieser Seite.