Qualitätsprüfungen: Wichtig für Pflegeeinrichtungen und Versicherte
Die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen rücken seit Ende 2019 mit einem neuen Prüfverfahren die Versorgungsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner stärker in den Mittelpunkt. Das neue Verfahren wird auch mehr Transparenz bei den Qualitätsunterschieden der Einrichtungen schaffen.
Unter Qualitätsprüfungen verstehen wir zwei verschiedene Prüfungsanlässe: Zum einen die Regelprüfung, zum anderen die Anlassprüfung.
Regelprüfung
Einmal jährlich prüft der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe in der Regelprüfung die Qualität der Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Dafür werden versorgte Personen im Rahmen einer Stichprobe befragt und mit den Pflegefachkräften Gespräche zur Versorgung unter Berücksichtigung der Dokumentation geführt. Am Ende steht ein Bericht, der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Auskunft gibt über die Pflegequalität in der Einrichtung. Die Berichte sind öffentlich und können beim Pflegelotsen online abgerufen werden (Externer Link zum Pflegelotsen).
Anlassprüfung
Eine Anlassprüfung wird gesondert beauftragt von den zuständigen Landesverbänden der Pflegekassen bei vorliegenden Beschwerden, z. B. über die pflegerische Versorgung. Anlassprüfungen finden unangekündigt statt.